AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Widerrufsbelehrung
Cottbuser Fallschirmsport Club e.V.



Trotz intensiver und sorgfältigster Ausbildung sowie dem Einsatz modernsten Materials und aller verfügbarer Sicherheitseinrichtungen birgt der Fallschirmsport ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko. Nicht die Technik, sondern der Mensch ist das schwächste Glied der Kette. Bei allem Enthusiasmus sollte man sich darüber immer im Klaren sein und seine Grenzen und Möglichkeiten realistisch einschätzen.
Diese AGB´s gelten für Tandemsprünge, Videosprünge und Sprünge zum Kennenlernen des Sports, zur Grundausbildung und zum Lizenzerwerb.


§1 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über www.fallschirmsport-neuhausen.de an die folgende Adresse: Cottbuser Fallschirmsport Club e.V., Am Flugplatz 3, 03058 Neuhausen/Spree – nachfolgend: CFC e.V.. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Bedingungen verbindlich an.


§2 Gebühren
Gebühren für Tandemsprünge und Kennenlernenspringen sind in voller Höhe sofort zu entrichten. Zahlungen können bar, mit Scheck, durch Überweisung oder Lastschrift auf das folgende Konto erfolgen: CFC e.V., Sparkasse Spree/Neiße, IBAN: DE98 1805 0000 3205 1007 00, BIC: WELADED1CBN.


§3 Stornierung/Nichtantritt
Bei Stornierung eines vereinbarten Sprungtermins, ganz gleich zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund, insbesondere auch bei fehlender Tauglichkeit und bei Überschreitung des Höchstgewichtes, berechnen wir Stornogebühren in Höhe von 30% des Gutscheinpreises. Gleiches gilt bei Nichtantritt zum angemeldeten Sprung. Die Stornogebühren entfallen ganz oder teilweise, wenn Sie nachweisen, dass dem CFC e.V. kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Gutscheine können ohne Kosten auf eine andere Person übertragen werden. Gutscheine und Tickets von Agenturen (mydays, jochen schweizer usw.) können beim CFC e.V. nicht angenommen werden. Das Widerrufsrecht bei Kauf eines Gutscheins im Fernabsatz bleibt unberührt.


§4 Undurchführbarkeit des Tandemsprungs zum vereinbarten Termin
Bei der Durchführung von Fallschirmsprüngen kann es zum vereinbarten Termin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Wetter, technisch oder behördlich bedingt, Weisungen des Flugplatzunternehmers) zu Verzögerungen oder sogar zur Nichtdurchführung kommen. In diesem Fall kann der Kunde kostenlos auf einen neuen Termin umbuchen. Für den Fall, dass die Durchführung des Sprungs zum vereinbarten Termin aus einem dieser oder vergleichbarer Gründe unmöglich wird, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung von Gebühren, es sei denn der CFC e.V. hat die Unmöglichkeit zu vertreten.


§5 Leistungstermine
Sofern feste Leistungstermine nicht explizit vereinbart werden, insbesondere bei Gutscheinen oder spontaner Anreise, ist der Kunde selbst verantwortlich, mit dem CFC e.V. einen Termin zu vereinbaren. Der CFC e.V. wird versuchen, den Wünschen des Teilnehmers weitestgehend entgegenzukommen. Die Saison vom CFC e.V. dauert vom 01. April bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres. Die Gutscheine können nur innerhalb dieser Zeit beim CFC e.V. eingelöst werden. Obwohl der CFC e.V. sich bemüht, ausreichend Kapazitäten hinsichtlich Flugzeugen, Tandemgeräten, Tandemmastern und Videoleuten zur Verfügung zu stellen, kann es zu Kapazitätsengpässen kommen. Daher ist der CFC e.V. nicht verpflichtet, dem Terminwunsch des Kunden zu entsprechen. Auch bei rechtzeitiger Terminvereinbarung können längere Wartezeiten entstehen.


§6 Gültigkeit von Gutscheinen
Vom CFC e.V. Gutscheine sind grundsätzlich 36 Monate gültig. Die Gutscheine können gegen eine entsprechende Gebühr verlängert werden. Eine Auszahlung des Gutscheinbetrages, egal aus welchem Grund, insbesondere auch bei Überschreiten des Höchstgewichtes, ist grundsätzlich ausgeschlossen.


§7 Versicherungen
Vom CFC e.V. sind folgende luftrechtlich relevanten Versicherungen abgeschlossen: 1. Halterhaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Drittschäden für alle eingesetzten Luftfahrzeuge. 2. Insassenunfallversicherung, sowie Passagierhaftpflichtversicherung für die zur Personenbeförderung eingesetzten Luftfahrzeuge. Darüber hinaus ist der Teilnehmer für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Im Falle einer Haftung ist diese nach den gesetzlichen Bestimmungen begrenzt.


§8 Haftung
Bei der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben sowie im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der CFC e.V. nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei der Umfang der Haftung auf den typischer Weise vorhersehbaren Schaden beschränkt ist. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vom CFC e.V..


§9 Widerrufsbelehrung beim Erwerb von Gutscheinen ohne festen Sprungtermin

Sofern ein Gutschein oder ein Ticket erworben wird, ohne dass zugleich ein Sprungtermin fest vereinbart wird, gilt das folgende Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

CFC e.V.
Kreuzgasse 8
03044 Cottbus
E-Mail: skydive-cb@t-online.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


Stand: März 2021
Share by: