Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer

Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer

Sie haben es geschafft...

Sie haben es geschafft - die AFF - oder konventionelle Ausbildung (A + M Kurs) ist erfolgreich abgeschlossen und Sie können ganz alleine aus 4000 m Höhe springen.

Nun kommt der nächste und wichtigste Schritt: die Sprunglizenz.


Sie haben den AFF-Kurs absolviert:
Mindestens 23 Freifallsprünge und das Beherrschen bestimmter Freifallmanöver sind die praktischen Prüfungsvoraussetzungen. Die bisher absolvierten Freifallsprünge aus dem AFF Kurs (7 AFF-Level-Sprünge und alle eventuellen Re-Jumps/Wiederholungssprünge) werden mit angerechnet.

oder

Sie haben die konventionelle Ausbildung absolviert:
Mindestens 23 Freifallsprünge und das Beherrschen bestimmter Freifallmanöver sind die praktischen Prüfungsvoraussetzungen. Die bisher absolvierten Freifallsprünge aus dem M-Kurs (10 Freifallsprünge und alle eventuellen Re-Jumps/Wiederholungssprünge) werden mit angerechnet.

In den 23 Freifallsprüngen sind weiter enthalten:

  • 2 Höhenabbausprünge (Sie lernen aus niedriger Höhe zu springen)
  • 5 Einweisungssprünge in das 2er-Formationsspringen

Lizenzprüfung Theorie:

Nun fehlt Ihnen nur noch das theoretische Wissen zur Prüfungsteilnahme. In einem speziellen Prüfungsseminar machen wir Sie fit und vermitteln das notwendige Wissen. Die Prüfungen (Theorie & Praxis) werden regelmäßig während der Sprungsaison angeboten.

  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Technik
  • Theorie des freien Falls
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Aerodynamik


Lizenzprüfung Praxis:

  • 2 Prüfungssprünge (24. und 25.Sprung Freifallsprung der Ausbildung)
Insgesamt 23 Freifallsprünge sind Voraussetzung zur Teilnahme an der praktischen Prüfung. Der 24. und 25. Freifallsprung sind die Prüfungssprünge.

Das alles ist nicht schwer, leicht zu schaffen und macht viel Spaß.
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